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Die wichtigsten Begriffe

Die wichtigsten Begriffe

8.03.2019

.. Fachjargon leicht verständlich

Keiner möchten Sie mit Fachchinesisch langweilen. Ein paar Begriffe aus dem Juristendeutsch sollten Sie jedoch kennen:


Merkantiler Minderwert

Sie haben Ihr Auto in eine ordentliche Werkstatt gebracht und dort nach allen Regeln der Kunst reparieren lassen. Der Kfz-Meister hat ganze Arbeit geleistet und Sie sind hochzufrieden mit dem Ergebnis. Ihr Auto hat nun dennoch für den Rest seines Daseins einen "Makel". Es ist nämlich ein "Unfallauto". Dieser Makel ist für potentielle Käufer hochrelevant, da immer versteckte Mängel befürchtet werden. Entsprechend werden Sie auf dem Markt für Ihr Unfallauto immer Preisabschläge hinnehmen müssen. Dies ist der merkantile Minderwert. Eine anerkannte Berechnungsmethode existiert derzeit nicht. Das Gericht zieht Tabellen heran, wenn nötig einen Sachverständigen.

Nutzungsausfallentschädigung

Während Sie als Geschädigter Ihr Auto in einer Fachwerkstatt reparieren lassen, können Sie Ihr Auto nicht nutzen. Gleichzeitig haben Sie aber auf die Inanspruchnahme eines Mietwagens verzichtet und der gegnerischen Haftpflichtversicherung somit Kosten erspart. Das bedeutet aber nicht, dass Sie für den Ausfall Ihres Vehikels keinen Ersatz verlangen können. Allein die fehlende Möglichkeit des Gebrauchs eröffnet Ihnen einen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung.

Restwert

Auch ein Auto, das einen Totalschaden hat, hat noch irgendeinen "Wert". Selbst als "Schrotthaufen". Der ersatzpflichtige Betrag, den Sie von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung bekommen, ist die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert (siehe unten) und dem Erlös, den Sie für das Schrottauto noch erzielen können (z.B. bei einem Bastler oder einem Restwertautohof). Wie hoch der Restwert ist, entscheidet der beauftragte Sachverständige.

Schadenminderungspflicht

Es ist nicht wörtlich zu nehmen, dass Sie den bereits eingetretenen Schaden mindern müssen. Das können Sie nämlich nicht. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, sich ordnungsgemäß zu verhalten. Als Richtschnur gilt, dass Sie sich so verhalten müssen, als würden Sie den Schaden selbst bezahlen. Danach werden Ihnen nur die Aufwendungen ersetzt, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde. Dies bedeutet, dass Sie sich auf der einen Seite an dem Unfall nicht bereichern dürfen, auf der anderen Seite aber auch nicht im Interesse des Geschädigten zu sparen brauchen.

Totalschaden

Ist Ihr Auto tatsächlich nur noch Schrott und kann nicht mehr repariert werden, liegt ein echter Totalschaden vor.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt hingegen vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Dann kostet es mehr, das Auto reparieren zu lassen als es kosten würde, bei einem seriösen Händler ein vergleichbares Auto zu kaufen.

Versicherungen

Das Zuständigkeitsgerangel ist gar nicht so kompliziert, wie es im ersten Moment scheint:

  • Liegt das Verschulden beim Unfallgegner, ersetzt Ihre Schäden die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Liegt das Verschulden bei Ihnen, erstattet Schäden auf
    - der gegnerischen Seite: die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung
    - Ihrer Seite: die eigene Vollkaskoversicherung
  • Haften Sie und der Unfallgegner beide zu gleichen oder auch unterschiedlichen Anteilen, erstattet Schäden auf
    - der gegnerischen Seite: die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung anteilig
    - Ihrer Seite: die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung anteilig und auf Wunsch die eigene Vollkaskoversicherung            
  • Behauptet der Unfallgegner fälschlicherweise Schäden und Ihr Verschulden, sind Sie aber ganz anderer Meinung? Dann sorgt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für die Abwehr der unberechtigten Ansprüche des Unfallgegners
  • Die Rechtsschutzversicherung steht Ihnen bei, wenn Sie um Ihr Recht kämpfen müssen, weil es bei der Regulierung Ihrer Schäden Streit gibt. Sie übernimmt die Kosten des Rechtsstreits (z.B. Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten).

Wiederbeschaffungswert

Dabei handelt es sich um die Kosten für die Wiederbeschaffung einer gleichwertigen Sache. Es geht also um den Betrag, den Sie ausgeben würden, um Ihr eigenes Auto unmittelbar vor dem Unfall bei einem seriösen Händler zu kaufen. Der Wiederbeschaffungswert enthält grundsätzlich auch die Mehrwertsteuer, da Sie als Privatmann diese bei einem Händler auch zahlen müssen. Bei der Ermittlung dieses Wiederbeschaffungspreises werden alle wertbildenden Faktoren mit einbezogen, nämlich besonders das Alter, die Kilometerleistung, der Pflegezustand, die Anzahl der Vorbesitzer und bereits vorhandene Unfallschäden.


Wichtige Vorschriften:

§ 249 BGB Art und Umfang des Schadenersatzes             
§ 250 BGB Schadenersatz in Geld nach Fristsetzung                  
§ 251 BGB Schadenersatz in Geld ohne Fristsetzung                         
§ 254 BGB Mitverschulden      
§ 9 StVG

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