Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Kündigung des Mieters".
Muss der Mieter den Vermieter vor einer fristlosen Kündigung abmahnen?
Auch für das Wirksamwerden einer fristlosen Kündigung ist eine vorherige Abmahnung oder eine angemessene Fristsetzung zur Abhilfe erforderlich, es sei denn, Abmahnung verspricht offensichtlich keinen Erfolg.
Die sofortige Kündigung ist aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt, wenn durch den Zustand der Wohnung die Gesundheit des Mieters gefährdet ist, beispielsweise durch gifthaltige Baumaterialien.