AGB im Doppelpack
Kaufverträgen über Verkaufsplattformen liegen nicht selten mehrere Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde. Der Plattformbetreiber selbst nutzt AGB, um das Rechtsverhältnis zu seinen Nutzern zu regeln. Verkäufer sollten nicht dem Irrglauben aussitzen, dass sie diese AGB auch für ihre Kaufverträge nutzen könnten. Möchten Sie AGB in ihren Kaufvertrag mit einbeziehen, müssen Sie eigene Klauseln formulieren und bereithalten.
Alles rund um die wirksame Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier.
Tipp für Unternehmer
Betreiben Sie einen eigenen Online-Shop, verwenden Sie dort sicherlich bereits AGB. Diese sollten Sie aber nicht einfach in Ihre Angebote auf einer Verkaufsplattform kopieren. Die Plattformbetreiber haben meist klare Vorgaben zur Gestaltung und Einbindung der AGB. Passen die AGB auf Ihren Online-Shop müssen Sie nicht automatisch auch den Besonderheiten auf der Verkaufsplattform entsprechen.