"Kekse" im Internet
Das englische Wort "Cookies" steht für "Kekse". Doch was mögen Kekse mit Datenschutz zu tun haben? Auf den ersten Blick vielleicht nichts. Auf den zweiten Blick nutzen die meisten gewerblichen Internetseiten dieses spezielle System.
Was sind "Cookies"?
Eigentlich handelt es sich "nur" um ein winziges Datenpaket. Diese kleine Textdatei soll es Webservern ermöglichen, einen bestimmten Nutzer wiederzuerkennen. Verwendung finden Cookies beispielsweise in Online-Shops. Sie ermöglichen es den Kunden, Waren in den Warenkorb zu legen und weiter auf der Seite bummeln zu gehen. Wird der Warenkorb später wieder aufgerufen, enthält er nach wie vor, die zuvor dort platzierten Artikel.
Sogenannte "Tracking Cookies" werden dazu genutzt, personalisierte Werbung zu schalten. Die Analyse und Personalisierung soll dabei anonym ablaufen.
Die "Cookie-Richtlinie" der EU
Nach dem Willen der EU ist die Verwendung von Cookies nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers erlaubt. Umgesetzt wurde dies durch die Datenschutzgrundverordnung, die die Verbraucherrechte in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten nochmals gestärkt hat. Mehr dazu finden Sie unter Datenschutzgrundverordnung - Allgemeines. Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt zwar nicht explizit die Nutzung von Cookies, sie stellt aber Anforderungen an die Datenschutzerklärung, so muss die Rechtsgrundlage für die Nutzung von Cookies genannt werden.
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Am sichersten ist es, wenn Sie von den Besuchern Ihrer Seite eine Einwilligung einholen. Der entsprechende Hinweis sollte mit einem möglichst konkreten Einwilligungstext beim ersten Aufruf Ihrer Seite erfolgen. Wir haben für Sie eine Einwilligung in die Datenspeicherung vorformuliert. Damit Sie die neue Datenschutzgrundverordnung richtig umsetzen, haben wir Ihnen eine Checkliste zum Thema Datenschutzgrundverordnung - Maßnahmen für Unternehmer zusammengestellt.